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Erwerbsvoraussetzung

Da Waffen und Munition nur an Personen abgegeben werden dürfen, die das 18. Lebensjahr (in bestimmten Fällen auch das 21. Lebensjahr) vollendet haben, benötigen wir von Ihnen einmalig vor deren Verkauf und Lieferung eine Vorlage einer entsprechenden Urkunde oder eine amtliche Bestätigung. Gleiches gilt für den Erwerb von sogenannten „Freien Waffen“, wie z.B. Luftgewehre bzw. Luftpistolen, Softair (jeweils mit „F-Zeichen“), Gas- und Schreckschusswaffen. Stellt ein Messer aufgrund seiner Eigenschaften (z.B. zweiseitig geschliffen) eine erlaubte Waffe dar, benötigen wir hierfür ebenfalls einen entsprechenden Altersnachweis.

Ab 01.09.2020 benötigt jeder Waffenbesitzer, Händler und Hersteller die Identifikationsnummer des Nationalen Waffenregisters II / NWR-ID zum Berechtigungsnachweis. Ohne NWR-ID sind weder Verkauf, Ankauf, Reparatur von Waffen und Waffenteilen möglich. Den Leitfaden des Bundeskriminalamts zur Implementierung des Waffengesetzes finden Sie hier und das Informationsblatt zur NWR-ID hier. Bitte besorgen Sie sich bei Ihrer Behörde einen Ausdruck Ihres Stammdatenblattes. Zu Rückfragen steht Ihnen ihre lokal zuständige Waffenbehörde zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass waffenrechtlich relevante Teile wie Neuwaffen, Gebrauchtwaffen, Schalldämpfer oder Munition nicht über das Internet verkauft werden dürfen. Daher können diese Artikel nur angefragt werden.

Beim Kauf über den Onlineshop benötigen wir die entsprechenden Dokumente entweder im Original oder als amtlich bzw. notariell beglaubigte Kopie (jeweils mit allen beschrifteten Seiten). Das Datum der Beglaubigung darf dabei max. 14 Tage alt sein.

Jagdschein Muster

Erwerb von Kurzwaffen (unter 60 cm)

  • Jäger müssen einen gültigen Jahresjagdschein und ihr Stammdatenblatt mit P-ID und E-ID und die original Waffen-Besitz-Karte mit Voreintrag ihrer Behörde vorlegen
  • Sportschüssen müssen die original Waffen-Besitz-Karte (gelbe oder grüne WBK) vorlegen

Erwerb von Langwaffen (über 60 cm)

  • Jäger müssen einen gültigen Jahresjagdschein und ihr Stammdatenblatt mit P-ID und E-ID vorlegen
  • Sportschützen müssen die original Waffen-Besitz-Karte (gelbe WBK) vorlegen

Erwerb von Kurzwaffenmunition

  • Jäger müssen die original Waffen-Besitz-Karte mit eingetragener Munitionserwerbberechtigung oder einen separaten Munitionserwerbschein ihrer Behörde vorlegen
  • Sportschützen müssen die original Waffen-Besitz-Karte mit eingetragener Munitionserwerbberechtigung oder einen separaten Munitionserwerbschein ihrer Behörde vorlegen

Erwerb von Langwaffenmunition

  • Jäger müssen ihren gültigen, originalen Jahres- bzw. Dreijahresjagdscheine vorlegen
  • Sportschützen müssen ihre original Waffen-Besitz-Karte mit eingetragener Munitionserwerbsberechtigung oder einen separaten Munitionserwerbschein vorlegen

Öffnungszeiten

Mo.-Fr. 9:00-13:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr, sowie Sa. 9:00-13:00 Uhr.
Nutzen Sie unseren Versand- und Lieferservice und bleiben Sie gesund!

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