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Erwerbsberechtigung

Innerhalb Deutschlands

Altersnachweis für Deutschland

Für folgende Produkte benötigen wir vor dem Versand Ihren Altersnachweis oder eine amtliche Altersbestätigung:

  • Luftdruck- und CO2-Waffen
  • Gas- / Schreckschuss- / Signalwaffen und dazugehörige Munition
  • Softair-Waffen ab 0,5 Joule
  • Freie Vorderladerwaffen
  • Abwehrgeräte
  • Zündhütchen

Beim Überlassen müssen wir Sie als Händler auf die Strafbarkeit des Führens einer Freien Waffe ohne Waffenschein hinweisen (§ 35 Abs. 2 WaffG). Diesen Hinweis werden wir auf der Rechnung protokollieren. Innerhalb Deutschlands beachten Sie bitte das Waffengesetz!

Altersnachweis per E-Mail

Vorder- und Rückseite von Ihrem Personalausweis/Reisepass einscannen (JPG-Datei) und als E-Mail senden an: jagd@waffen-beer.de

Altersnachweis per Fax

Vorder- und Rückseite von Ihrem Personalausweis/Reisepass kopieren (200% Vergrößerung) mit handschriftlichen Vermerk von Ihrem Namen, Geburtsdatum, Ausweisnummer, Unterschrift und senden es uns als Telefax: +49 831 52274-30

Altersnachweis per Brief

Vorder- und Rückseite von Ihrem Personalausweis/Reisepass kopieren (200% Vergrößerung) mit handschriftlichen Vermerk von Ihrem Namen, Geburtsdatum, Ausweisnummer, Unterschrift und als Brief senden an: Waffen-Beer OHG, Fürstenstraße 6, 87439 Kempten, Deutschland.

Den Altersnachweis benötigen wir nur einmal, dieser gilt dann für alle weiteren Bestellungen. Wenn Sie uns bereits eine amtliche Altersbestätigung, WBK oder Ihren Jagdschein vorgelegt haben, benötigen wir keine weitere Altersbestätigung. Ihr Altersnachweis wird nur zur einmaligen Bestätigung und Feststellung Ihres Geburtsdatums bzw. Ihres Alters benötigt. Der Ausweis selber wird nicht registriert. Wird eine abweichende Lieferadresse gewünscht, benötigen wir ebenfalls den Altersnachweis des Empfängers.

Umgang mit Gas- und Signalwaffen

  • Erlaubnisfreier Erwerb von Gas- Signalwaffen
    • Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 Beschussgesetz entsprechen und ein PTB-Zulassungszeichen tragen, und der dazugehörigen Munition ist weiterhin erlaubnisfrei ab 18 Jahre
  • Führen von Gas- und Signalwaffen
    • Nur wer die tatsächliche Gewalt über Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (führen), bedarf einer behördlichen Erlaubnis – kleiner Waffenschein – (§ 10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG-neu). Der kleine Waffenschein wird auf Antrag vor der örtlich zuständigen Waffenbehörde gegen Gebühr erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt. Wer mit Gas- und Signalwaffen nur in seiner eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des eigenen, befriedeten Besitztums umgehen will, benötigt keine Erlaubnis.
  • Schießen mit Gas- und Signalwaffen
    • Jedes Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig
    • Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 WaffG:
      1. Notwehr, Notstand
      2. mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
      3. mit Schusswaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
        • durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen
        • zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben
      4. im befriedeten Besitztum - mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechts - mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
      5. mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signale erforderlich sind
  • Sie dürfen an Silvester schießen
    • Das Abschießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhaber des Hausrechts ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendungssicherheit (also Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) entspricht. Weiterhin ist der Transport der Gas- und Schreckschusswaffe von Ort zu Ort, also ohne kleinen Waffenschein, zulässig wenn die Waffe nicht schuss- und zugriffsbereit transportiert wird.

Erlaubnispflichtige Waffen und Munition

Innerhalb Deutschlands benötigen wir vor dem Versand Ihre Erwerbsberechtigung:

  • Kurzwaffen
    • Original-WBK mit Voreintrag und Nennung der derzeit zuständigen Waffenbehörde per Einwurf-Einschreiben
  • Langwaffen
    • Jagdschein im Original und Nennung der derzeit zuständigen Waffenbehörde per Einwurf-Einschreiben oder beglaubigte Kopie des Jagdscheins mit Nr., Ausstellende Behörde, und Nennung der derzeit zuständigen Waffenbehörde und Datum der Gültigkeit als Brief
    • Original-WBK mit Voreintrag und Nennung der derzeit zuständigen Waffenbehörde per Einwurf-Einschreiben
    • Original-WBK für Sportschützen und Nennung der derzeit zuständigen Waffenbehörde per Einwurf-Einschreiben
  • Kurzwaffenmunition
    • Kopie der WBK (beide Seiten, komplett) bzw. Kopie des Munitions-Erwerbsschein
  • Langwaffenmunition
    • Kopie der WBK (beide Seiten, komplett) bzw. Kopie des Jagdscheins (Seiten mit Jagdschein-Nr. und ausstellende Behörde, aktuelle Adresse, gültige Verlängerung und zuständige Behörde)

Die Original Dokumente erhalten Sie nach Registrierung bzw. Eintragung sofort wieder zurück. Beim Versand an Privatpersonen erzwingt der Gesetzgeber eine IDENT-Prüfung des Empfängers. Die Kosten trägt der Kunde.

Andere Länder

Export von Waffen und Munition

Wir exportieren nur gegen Vorauskasse. Transport, Zoll, Antrags- und Genehmigungskosten sowie Wert-Versicherungen gehen zu Lasten des Empfängers. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, sobald die Waren auf dem Versandweg sind.

Innerhalb der EU (Europäische Union)

Für den Export von Waffen, Munition und wesentlichen Waffenteilen (wie z.B. Lauf, Verschluss oder System) benötigen wir Ihre Einfuhrlizenz Ihres Landes in Kopie nach Art. 11 (2) der Richtlinie 91/4 77/EWG; Art. 10 (2) der Richtlinie 93/15/EWG; 9a (1) 1. WaffV. Ersatzteile und Wiederladeartikel benötigen dieses Dokument nicht. Unsere Behörde stellt uns nach Vorlage Ihrer Einfuhrlizenz eine Exportlizenz aus. Dieser Vorgang dauert ca. 8 Tage. Die Kosten trägt der Käufer.

Außerhalb der EU (Europäische Union), aber Anschlussstaaten des Schengenraums (Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein)

Für den Export von Waffen, Munition und wesentlichen Waffenteilen (wie z.B. Lauf, Verschluss oder System) benötigen wir Ihre Einfuhrlizenz Ihres Landes in Kopie nach Art. 11 (2) der Richtlinie 91/4 77/EWG; Art. 10 (2) der Richtlinie 93/15/EWG; 9a (1) 1. WaffV. Ersatzteile und Wiederladeartikel benötigen dieses Dokument nicht. Wir müssen bei unsere Behörde eine Exportlizenz beantragen. Nach Erteilung der Exporterlaubnis muss die Sendung Zollrechtlich abgewickelt werden. Die Kosten für die Beantragung und die Abwicklung trägt der Käufer.

Länder außerhalb der EU

Für den Export von Waffen und allen Ersatzteilen, wie z.B. Griffschalen, Visiere, Magazine, sowie für sämtliche Wiederlade-Artikel benötigen wir eine original unterschriebene Endverbleibserkärung in englischer Sprache per Briefpost. Mit diesem Schreiben beantragen wir eine Exportlizenz. Dieser Vorgang dauert ca. 4 Wochen. Sofern Sie bereits im Besitz einer Importlizenz sind, senden Sie bitte eine Kopie. Dies hilft zur Bewilligung des Exportantrags. Sofern die Waffen in militärischen Konfikten benutzt werden können, dauert die Genehmigung evtl. sogar bis zu mehreren Monaten und kann abgelehnt werden. Bei Ablehnung trägt der Käufer die Gebühren und Kosten des Antrags.

Öffnungszeiten

Mo.-Fr. 9:00-13:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr, sowie Sa. 9:00-13:00 Uhr.
Nutzen Sie unseren Versand- und Lieferservice und bleiben Sie gesund!

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