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Jagdwaffen

Seit 01.09.2020 benötigt jeder Waffenbesitzer, Händler und Hersteller die Identifikationsnummer des Nationalen Waffenregisters II / NWR-ID zum Berechtigungsnachweis. Ohne NWR-ID sind weder Verkauf, Ankauf, Reparatur von Waffen und Waffenteilen möglich. Den Leitfaden des Bundeskriminalamts zur Implementierung des Waffengesetzes finden Sie hier und das Informationsblatt zur NWR-ID hier. Bitte besorgen Sie sich bei Ihrer Behörde einen Ausdruck Ihres Stammdatenblattes. Zu Rückfragen steht Ihnen ihre lokal zuständige Waffenbehörde zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass waffenrechtlich relevante Teile wie Neuwaffen, Gebrauchtwaffen, Schalldämpfer oder Munition nicht über das Internet verkauft werden dürfen. Daher können diese Artikel nur angefragt werden.

Seit dem 01.09.2020 sind auch Gehäuse (Oberes und Unteres Gehäuse) sowie Verschlussträger wesentliche Waffenteile. Dies hat zur Folge, dass sie nun nicht mehr frei erwerbbar, sondern erlaubnispflichtig sind. Haben Sie vor dem 01.09.2020 ein einzelnes Gehäuseteil oder einen Verschlussträger erworben, so müssen Sie diesen bis zum 01.09.2021 bei Ihrer Behörde anzeigen und in Ihre WBK eintragen lassen. Alternativ können Sie sie einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlassen (§58 Abs. 13 WaffG). Dies gilt nicht für Waffenteile, die als Komplettwaffe bereits in Ihrer WBK eingetragen sind. Sollten Sie einzelne Gehäuseteile oder Verschlussträger besitzen und abgeben sollen, so sind wir als Händler berechtigt, diese Teile zu erwerben. Sprechen Sie uns gerne an!

Leider können wir keine passenden Produkte zu ihrer Auswahl finden.

Öffnungszeiten

Mo.-Fr. 9:00-13:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr, sowie Sa. 9:00-13:00 Uhr.
Nutzen Sie unseren Versand- und Lieferservice und bleiben Sie gesund!

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